Die Vergütungsvereinbarungen.
Achtung: Formbedürftigkeit!
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte (oder solche, die es werden wollen). Auch Anwälte sind herzlich willkommen. Vorkenntnisse in den angesprochenen Teilgebieten sind unbedingt erforderlich.
Vorkenntnisse
Vorkenntnisse im RVG sind erforderlich.
Inhalt
Die Vergütungsvereinbarung. Seit 2006 ein notwendiges Übel oder eher ein probates Mittel die Leistungen des RA angemessen zu honorieren? Sollte sich die Vereinbarung nach dem Gegenstandswert richten oder als Zeithonorar-Vereinbarung angelegt werden? Aber! Nicht alle Formulierungen sind geeignet können schlimmstenfalls zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führen. Hans-Helmut Bischof, VizePräsOLG a.D., bekannter Kommentator des RVG und aktiver Schiedsrichter und Mediator zeigt auf, wo die Fallstricke liegen, wie Sie Probleme im Vorfeld vermeiden können und gibt praxisgerechte Tipps aus seiner langjährigen Praxiserfahrung.
Schwerpunkte:
- Die Vergütungsvereinbarung
- Achtung: Formbedürftigkeit!
- Unangemessen hohe Vergütung – was ist hierunter zu verstehen? Folge?
- Vereinbarung über niedrigere als die gesetzliche Vergütung zulässig?
- außergerichtliche – gerichtliche Tätigkeit
- Stundensatzvereinbarung (u.a. Problem bei gerichtlicher Tätigkeit)
- Folge der Unwirksamkeit der Vereinbarung Bindung des Anwaltes an niedrigere Vergütung?
- Erfolgshonorar – eine Erfolgsgeschichte?
Referent:
Hans Helmut Bischof – VizePräsOLG a.D., RVG Kommentator, aktiver Schiedrichter und Mediator
Isar-Fachseminare Jungbauer München
Mittwoch 28.05.2014 14.00 – 17.00 h