Mediation

Mediation bedeutet Vermittlung.

Hier hole ich mir Kraft und Entspannung für die interessanten Mediationen

Mediation ist ein schnelles, kostengünstiges Verfahren, mit dem Sie teure, langwierige, oft Jahre andauernde Prozesse vermeiden können. Inzwischen etabliert sich die Mediation auch in Deutschland, weil sie schneller, friedlicher und wesentlich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist. Mit Hilfe des Mediators werden neue Sichtweisen auf ein Problem entwickelt und Lösungen gesucht. Mediation will demgemäß den Konfliktparteien helfen, ihre Probleme selbst zu lösen, ohne Schiedsspruch oder Urteil. Stattdessen suchen und finden schließlich die Konfliktparteien unter Anleitung des Mediators eine einvernehmliche zukunftsorientierte Lösung ihrer Probleme, bei der anders als bei Gericht alle Seiten gewinnen.

Der Mediator und die Konfliktparteien sind zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. So ist es beispielsweise für Unternehmen von großem Interesse, dass Betriebsinterna in der Mediation, anders als möglicherweise in einem öffentlichen Gerichtsverfahren, nicht an die Öffentlichkeit dringen.

Die Aufgaben des Mediators bestehen darin, mit Hilfe eines strukturierten Vorgehens den gegenseitigen Verständigungsprozess der Medianten zu fördern und sie mittels spezieller Kommunikationstechniken auf sachlichem Wege zur Lösung ihres Problems hinzuführen.

Es gibt in der Mediation professionelle Techniken, die das aktive Zuhören sichern. Jeder erhält die Gelegenheit, ohne Unterbrechung durch den anderen zu reden und es gibt Methoden, die gewährleisten, dass der andere nicht weghört, sondern bewusst und genau zuhört.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Sie beruht auf dem Wunsch aller Konfliktparteien, den Streit einvernehmlich beizulegen. Ist dies nicht oder nicht mehr der Fall, so muss die Mediation abgebrochen werden (Prinzip der Freiwilligkeit).
Der Mediator ist stets neutral. Er nimmt die Sichtweisen aller Medianten gleichwertig und gleichmäßig wahr.
Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht wird zu Beginn der Mediation auch vertraglich vereinbart. Der Mediator darf also nichts, was ihm im Laufe der Mediation mitgeteilt wird, offenbaren.  Hohe Anforderungen an den Mediator stellt das Modell des „Vieraugengespräches“, dem sich viele Mediatoren nicht gewachsen fühlen. Die schwierigsten Mediationen habe ich zu einem Einvernehmen durch ein Vieraugengespräch geführt.

2 Abs. 3 Satz 2 MediationsG:

Er (der Mediator) kann im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen.“

Hier gilt eine besondere Verschwiegenheitspflicht, also ein Widerspruch zur Alloffenheit. Die Mediation hat einen „großen Magen.“

Anwendungsbereiche der Mediation

  • Wettbewerbsstreitigkeiten
  • Gesellschafter- oder Gesellschaftsstretigkeiten
  • Konflikte zwischen Geschäftspartnern
  • Streitigkeiten am Bau oder nach Bauabnahme
  • Baumediationen
  • Planung von Bauvorhaben
  • Mediation im öffentlichen Bereich
  • Umweltmedation
  • Nachbarstreitigkeiten
  • Arbeits- und Wirtschaftsmediation
  • Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing
  • Konflikte zwischen Mitarbeitern
  • Konflikte zwischen Mitarbeitern und Managementebene
  • Konflikte im Krankenhaus
  • Familienmediation
  • Aufteilung des Vermögens
  • Erbmediation
  • Lösung bzw. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Betreuung von Eltern,  Verwandten

Wie lange dauert eine Mediation?

Die einzelne Sitzung dauert in der Regel anderthalb bis zwei Stunden. Wieviele Sitzungen notwendig sind, richtet sich nach dem Umfang und der Schwere des Konflikts. Selten wird die Anzahl jedoch 3-6 Termine überschreiten. Manche Teilnehmer wünschen aber auch eine Tagesmediation (so etwa in Bausachen oder bei Gesellschaftskonflikten).

Was kostet eine Mediation?

Es wird nach Stundensätzen abgerechnet, die je nach Lage des Einzelfalles 150,00 bis 300,00 € betragen. Die Stundesätze werden zu Beginn nach Sachgebieten ausgehandelt.
Grundsätzlich tragen die Mediationsparteien das Honorar nach gleichen Teilen, da dies der Unparteilichkeit des Mediators am ehesten entspricht. Je nach finanzieller Situation ist aber auch eine andere Quotelung oder die Kostentragung durch nur eine einzelne Konfliktpartei (eventuell auch Dahrlehensgewährung) möglich.

Wie läuft die Mediation ab?

Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Regeln oder Formzwängen. Das Verfahren kann jedoch grob in fünf Phasen eingeteilt werden:

  1. Schritt: Zusammentreffen der Beteiligten. Erläuterung der Grundsätze der Mediation durch den Mediator. Vereinbarung der Regeln sowie Gebühren.
  2. Schritt: Die Medianten stellen ihre Sichtweisen des Konflikts dar. Der Mediator visualisiert und paraphrasiert die Darstellung der Medianten.
  3. Schritt: die hinter den von den Medianten geäußerten Positionen liegenden Interessen und Gefühle werden ergründet.
  4. Schritt: Kreative Entwicklung von verschiedensten Lösungsmöglichkeiten. Bewertung durch die Medianten selbst. Ausscheiden von ungeeigneten Lösungsideen. Suche nach win-win-Lösungen, von denen alle Medianten profitieren können.
  5. Schritt: Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung, die aus mehreren Unterpunkten bestehen kann, wird die Mediation abgeschlossen durch eine schriftliche Fixierung, die dann von den Beteiligten unterzeichnet wird.

 

Seit drei Jahren bevorzuge ich bei Fällen, die schnell abschließend geklärt werden müssen, das ” medarb”-Verfahren, mediation/arbitration, z.B. in noch  laufenden Bauverfahren oder existenzgefährdenden Gesellschafterstreitigkeiten.

Zunächst hat der Mediatiator etwa 1 Monat Zeit, den Fall mediativ zu lösen, wenn das misslingt, entscheidet er den Fall endgültig im Einvernehmen mit den Parteien als Schiedsrichter.