Bisherige Praxis in Schiedsgerichtssachen

Meine Praxis als Schiedsrichter begann 1972.

Wenn in erwartungsgemäß schwierigen wirtschaftlichen Schiedsgerichtsfragen die von den Parteien ernannten Schiedsrichter sich nicht auf einen Vorsitzenden einigen konnten und der Präsident der IHK Koblenz dann das Bestimmungsrecht hatte, so wurde ich häufig vom Präsidenten berufen. Es waren meist gesellschaftsrechtliche sowie sonstigen wirtschaftliche Streitigkeiten, ferner Bausachen.

Die Vergleichsquote lag bei mir im Bereich von über 80 %.

Als ich in den Ruhestand trat, hatte ich 8 Schiedsgerichts- aufträge.

Das Angebot hat über die Jahre (ohne Werbung) aufgrund positiver Rückmeldungen bis heute angehalten.

Wenn ein Anwalt oder ein Mitschiedsrichter aus früheren Verfahren mich vorschlug und die Gegenseite von mir Referenzen erbat, so habe ich sämtliche 10 Telefonnummern der jeweils zwei Mitschiedsrichter meiner letzten 5 Schiedsverfahren zur Rückfrage mitgeteilt.

Spätestens nach Eingang der Klageerwiderung arbeite ich die Sache tatsächlich und rechtlich durch und überlege mir geeignete Fördermaßnahmen, gegebenenfalls auch Zuladungen von Zeugen nach einem mehrstündigen Zeitfenster für Vergleichsgespräche.

Normdauer eines Schiedsgerichtsverfahrens: 4 Monate.

Schiedsgerichtliche Erfahrung:
Ca 200 Verfahren, davon ca. 100 in den Jahren 2000 – 2013, meist als Vorsitzender, ca 15 % als Beisitzer
Internationale Schiedsverfahren als Vorsitzender : 6

Gegenstand der Schiedsgerichtsverfahren:
55 % Bausachen (AG und AN, oder Architekten, Bauleiter).
30 % Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften oder Gesellschaftern
15 % diverse Streitigkeiten (etwa Streit beim Praxiskauf, Auseinandersetzungen von Arzt- oder Anwaltspraxen.
Mehrere Fälle Architektenlohn, Telekommunikation; gewerbliche Miete ; Tochter einer Landes Bank (Haftung des Geschäftsführers) – Investor usw.)
90 % der Aufträge = Weiterempfehlungen aus früheren Verfahren

Zur Zeit: zwei laufende Schiedsverfahren (1 Hotelbau, ferner  12 Einfamilienhäuser einer Siedlung- Vollstreckung nach § 887 ZPO).

Seit 3 Jahren Spezialität: “medarb” = Mediation und anschließend (der bisherige Mediator) Schiedsgerichtsentscheidung (Arbitration) für Streitfälle, die in kürzester Zeit ein für beide Seiten endgültiges Ergebnis erfordern (besonders geeignet für laufende Bausachen oder existenzgefährdenden Gesellschafterstreit).

Derzeitiges Beispiel: Bau einer Klinik, Volumen: 200 Mio €, Bauzeit ca. 3 Jahre. Die mehreren Beteiligten haben vereinbart, bei einem Konflikt Anrufung des Mediators, der 1 Monat zu einer Verhandlungslösung Zeit hat. Gelingt das nicht, so entscheidet er nach weiterem Tatsachenvortrag als Schiedsrichter, er kann auch Feststellungschiedssprüche erlassen, die nach BGH zulässig und vollstreckbar sind. Ich bin schon zweimal in diesem Verfahren angerufen worden mit einem Einigungserfolg nach jeweils 10 Tagen.  Es wird danach zur Zeit  friedlich und zeitgerecht weiter gebaut.

Näheres hinsichtlich einer speziellen Vertragsgestaltung bei “medarb” kann gerne bei mir mit Mustervertragstext nachgefragt werden. Zur Zeit laufen mit mir zwei Vertragsverhandlungen zu einem solchen medarb-Vertrag über Millionenprojekte.

Dozent verschiedener Seminare zum: Baurecht/Schiedsverfahren/Schiedsgutachten/Vergaberecht/europäisches Baurecht.Handlung/Duldung/Unterlassung/Stufenklage/Willenserklärung/Freistellung/Streitverkündung